Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

 Bellutti GmbH, 6020 Innsbruck

 Bellutti GmbH – NL Klagenfurt, 9020 Klagenfurt

 Bellutti GmbH – NL Wien, 1230 Wien

nachstehend als Bellutti Gruppe bezeichnet.

 

  1. Allgemeines/Urheberrecht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend als „AGB“ bezeichnet) beziehen sich auf das Vertragsverhältnis zwischen der Bellutti GRUPPE als Werkunternehmer einerseits und des Werkbestellers (Kunde) andererseits. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Bellutti GRUPPE. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, diese werden von uns ausdrücklich anerkannt. Ohne ausdrücklichen schriftlichen Hinweis des Kunden gehen wir davon aus, dass der Kunde im Besitz des Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechtes ist. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages fremde Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür alleine und ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie die Bellutti GRUPPE, bei anfallenden Rechtsstreitigkeiten schad- und klaglos zu halten.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, mündliche Nebenabsprachen und der schriftlichen Bestätigung. Auch von diesem Formerfordernis kann nur in Schriftform abgegangen werden.

  1. Auftragsannahme und Liefertermine

Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart. Die Annahme erteilter Aufträge durch die Bellutti GRUPPE wird ausschließlich durch Ausstellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Auftragsausführung rechtswirksam und verbindlich. Sollte die Bellutti GRUPPE einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, kann der Kunde unter Setzung einer mindestens einmonatigen Nachfrist durch schriftliche Erklärung von der Kaufvereinbarung zurücktreten.

Alle uns in Auftrag gegebenen Arbeiten werden in einer einwandfreien Fachqualität möglichst kurzfristig ausgeführt. Geplante Lieferzeiten stellen auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten der Verzögerung bei der Ausführung von Facharbeiten grundsätzlich keine Fixtermin-Vereinbarung dar. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldeter Maschinenstillstand oder Stromausfall verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Die Lieferfristen sind unverbindlich. Uns gestellte Fixtermine erkennen wir aus diesen Gründen nicht an, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich und schriftlich als Fixtermine bestätigen. Ein eventueller Anspruch auf Schadenersatz aus Lieferverzögerungen besteht nur im Rahmen von Pkt. 6. dieser AGB. Soweit es nicht für den Kunden unzumutbar ist, sind Teillieferungen zulässig.

  1. Auslieferung / Versand

Das Liefergut wird von der Bellutti GRUPPE sorgfältig verpackt, so dass bei normaler Behandlung durch den Transportträger eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Alle Transportschäden, wie gänzlicher oder teilweiser Verlust, Bruch, Diebstahl oder sonstige Beschädigungen aller Art müssen dem Spediteur / Frächter / Botendienst sowie der Bellutti GRUPPE unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der Hinweis auf eine sichtbare Beschädigung muss vom Kunden während der Warenübernahme am Lieferschein vermerkt werden. Erhält die Bellutti GRUPPE keine Schadensmeldung am Liefertag, gelten die Schäden als nach der Auslieferung entstanden.

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten von der Bellutti GRUPPE getragen werden oder die Auslieferung durch Angestellte der Bellutti GRUPPE erfolgt. Die Rücksendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden. Porto, Versandkosten jeglicher Art sowie Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden.

  1. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den von der Bellutti GRUPPE gelieferten Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung über, bei Scheck- und Wechselzahlung erst nach Einlösung und bei dem sog. Scheck-Wechsel-Verfahren erst nach Einlösung des Wechsels durch den Käufer. Wird die Ware durch den Kunden veräußert, so steht uns der Anspruch auf die Gegenleistung zu. Zu diesem Zweck tritt uns der Kunde schon jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten auf die Gegenleistung mit sämtlichen Nebenrechten ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen seine Abnehmer zu benennen. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung unserer Ware ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Steht der Forderungsabtretung ein Abtretungsverbot des Dritten entgegen, so ist der Kunde nicht berechtigt, über die von der Bellutti GRUPPE gelieferten Waren zu verfügen.

Letzteres gilt auch, wenn der Kunde sich gegenüber der Bellutti GRUPPE im Zahlungsverzug befindet, oder wenn von ihm ausgestellte Schecks oder Wechsel protestiert werden. Das gesetzliche Pfandrecht kann wegen aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung geltend gemacht werden.

  1. Beanstandung / Mängelrüge

Bei Vollkaufleuten gilt § 377 UGB. Der Kunde muss die Ware unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen und einen eventuellen Mangel unverzüglich anzeigen. In allen anderen Fällen ist bei offen zutage tretenden Mängeln eine Mängelrüge nur innerhalb einer Woche zulässig. Bei Mängelrügen müssen der Bellutti GRUPPE sämtliche, zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet. Auf Verlangen muss der Kunde auch die reklamierte Ware an die Bellutti GRUPPE retournieren.

Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde ein exaktes Format, muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, andernfalls ist eine Mängelrüge nicht zulässig.

Macht der Kunde bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach eigenem Ermessen. Unsere Geräte entsprechen dem neuesten Stand der Technik und werden ständig gewartet. Farbveränderungen bei Sonderfarben, Leuchtfarben oder Pastelltönen sind unvermeidlich. Testdrucke zum Erzielen bestmöglicher Qualität können auf Wunsch angedruckt werden. Andrucke werden gesondert berechnet. Technisch bedingte Farbveränderungen können nicht reklamiert werden.

  1. Haftung und Schadenersatz

Die Bellutti GRUPPE leistet nur Gewähr für ausdrücklich und schriftlich abgegebene Eigenschaftszusicherungen und innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe der Ware an den Kunden. Die gleiche Frist gilt für allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden. Höhere Gewalt und andere Umstände, wie etwa Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Rohstoff- und Betriebsmittelknappheit sowie Boykottmaßnahmen aufgrund von Beschlüssen internationaler Organisationen befreien Bellutti bei dadurch bedingter Unmöglichkeit von der Erfüllung der Lieferpflicht. Darüber hinaus ist in einem solchen Fall Bellutti vier Wochen nach Eintritt des entsprechenden Umstandes zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass dem Kunden daraus ein Schadenersatzanspruch erwächst.

Die uns überlassenen Gegenstände, Filme, Originale und Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Befinden sich darunter wertvolle Stücke (z.B. Kunstwerke etc.), so muss der Auftraggeber ausdrücklich darauf hinweisen und diese Gegenstände auf unser Verlangen gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichern. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahls, Feuers, Wassereinbruchs etc. haften wir, sofern uns, unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur bis zur halben Höhe des Materialwertes, maximal jedoch bis zu der Höhe, wie sie durch eine von der Bellutti GRUPPE eventuell abgeschlossene Versicherung gedeckt ist. Wir leisten für die von uns gelieferten oder hergestellten Erzeugnisse nach unserer Wahl Gewähr nur durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung insbesondere Neuherstellung.

Dem Kunden bleibt aber bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung vorbehalten, die vereinbarte Vergütung herabzusetzen oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schadensersatz – aus welchem Rechtsgrund auch immer – ist uns gegenüber und auch gegenüber unseren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung zur Last. Bei Kaschierungen und Laminierungen von gelieferten Originalen und Materialien übernehmen wir keine Haftung. Ist der Kunde Vollkaufmann, so wird in allen Fällen, in denen wir Schadenersatz zu leisten haben, nur der unmittelbare Schaden ersetzt.

  1. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen werden nach der am Tage des Auftragseinganges gültigen Preisliste erstellt, wenn kein anderer Preis ausdrücklich vereinbart wurde. Die in unserer Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich netto pro Stück/Einheit. Steuern und Abgaben wie Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, Zölle, Ausgleichsabgaben und sämtliche andere vergleichbaren Abgaben oder Gebühren sind zusätzlich zum vereinbarten Nettopreis vom Kunden zu bezahlen. Lieferungen mit Rechnungsbeträgen bis 500,00 EUR müssen bar bei der Abholung bzw. Lieferung bezahlt werden. Bei Bestellungen mit einem Auftragswert von über 5.000, — EUR ist vom Kunden vor Aufnahme der Produktion eine Anzahlung in Höhe von 40% des Auftragswertes (Brutto inkl. Ust.) zu bezahlen. Generell sind alle Rechnungen der Bellutti GRUPPE innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig, wenn nicht ein abweichendes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, Wechsel überdies nur, wenn deren Annahme zwischen uns und dem Kunden schriftlich vereinbart wurde. Wechselspesen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort nach Rechnungserhalt fällig.

Bei Zahlungsverzug werden 9% (neun Prozent) Verzugszinsen pro Jahr verrechnet. Sämtliche Zahlungen sind in Euro auf das von der Bellutti GRUPPE auf der Rechnung angeführte Konto zu leisten. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche vorprozessualen Kosten, die der Bellutti GRUPPE bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche entstehen, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Auskunftsgebühren sowie allfällige Aufenthalts- und Ermittlungskosten zu ersetzen. Werden vereinbarte Zahlungsbedingungen durch den Kunden nicht eingehalten, so wird die gesamte Forderung sofort fällig. In diesem Fall ist die Bellutti GRUPPE sofort berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu tätigen sowie unter Setzung einer angemessenen Nachfrist für die Vorauszahlung vom Vertrag zurückzutreten, sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen durch den Kunden sind unzulässig. Die Bellutti GRUPPE ist berechtigt, Zahlungen des Kunden unabhängig von ihrer Widmung auf jegliche Forderungen ihrer Wahl, oder auf Zinsen anzurechnen.

Bei abweichendem Rechnungsempfänger haftet der Besteller/Auftraggeber für ordnungsgemäße Begleichung unserer Forderungen. Forderungen, deren Auftraggeber und Rechnungsempfänger unterschiedlich sind, werden ab Erreichen der ersten Mahnstufe auf den Besteller/Auftraggeber umgeschrieben und sind unabhängig des vereinbarten Zahlungsziels prompt zu bezahlen. Die Bellutti GRUPPE behält sich vor bei Umschreibung der Rechnung einen Unkostenbeitrag von Euro 38,– zzgl. MWST beim Besteller/Auftraggeber einzuheben.

Weiter behält sich Bellutti vor eine Rechnungslegung an einen Dritten ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jedwede Änderungen am Rechnungsempfänger nach Ausstellung der Rechnung werden mit einem Unkostenbeitrag von Euro 38,– zzgl. MWST seitens der Bellutti GRUPPE in Rechnung gestellt.

  1. Rücktrittsrecht

Jede schwerwiegende Vertragsverletzung des Kunden, berechtigt die Bellutti GRUPPE von noch nicht oder noch nicht zur Gänze erfüllten Verträgen zurückzutreten. Insbesondere sind wir aus nachfolgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

  • Höhere Gewalt;
  • Zahlungsverzug des Kunden oder Informationen die auf eine eintretende Zahlungsunfähigkeit des Kunden hinweisen;
  • Kunde strebt mit seinen Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich an;
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden;
  • Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens;
  • Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist wird wegen unvorhersehbarer Umstände unmöglich oder unzumutbar, insbesondere, weil der Kunde die für die Werkleistung erforderlichen Vorprodukte, nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß zur Verfügung stellt;
  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so wird für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Bellutti GRUPPE und dem Kunden als Erfüllungsort und Gerichtsstand Innsbruck, Klagenfurt oder Wien vereinbart, auch dann, wenn der Kunde vor Vertragsschluss keinen Geschäftssitz im Inland hat oder nach dem Vertragsschluss seinen Geschäftssitz an einen Ort außerhalb von Österreichs verlegt. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden, das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Stand: Feber 2023. Gültig bis auf Widerruf. Irrtümer und Fehler vorbehalten.

DOWNLOAD AGB – Stand 02/2023: AGB Bellutti GmbH 20230214